Beirat für Jugendpflege
Der Beirat für Jugendpflege ist ein Gremium des Lübecker Jugendringes, das nach der Satzung des Jugendringes gebildet wird.
§ 9 Beirat für Jugendpflege
Dem Beirat für Jugendpflege gehören an:
der_die Vorsitzende des Lübecker Jugendringes e.V. zugleich Vorsitzende_r des Beirates
- die Delegierten des Lübecker Jugendringes e.V. im Jugendhilfeausschuss und ihre persönlichen Vertreter_Innen.
- die von der Vollversammlung des Lübecker Jugendringes zu wählenden sieben Mitglieder verschiedener Mitgliedsorganisationen. Ihre Amtszeit entspricht der Legislaturperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.
- ein_e Vertreter_In der Hansestadt Lübeck als beratendes Mitglied.
- Die Beiratssitzung sind grundsätzlich öffentlich.
Aufgaben
Die Beiratssitzung findet bei Bedarf jeweils vor einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Sie ist von der_dem Vorsitzenden einzuberufen. Der Beirat nimmt seine Aufgaben gemäß § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wahr, die ihm aufgrund eines Beschlusses durch den Jugendhilfeausschuss übertragen werden. Dazu gehören insbesondere die Abgabe von Stellungnahmen zu Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen für Jugendorganisationen und die Abgabe von Stellungnahmen zu Anträgen auf Anerkennung von Jugendorganisationen gemäß § 75 SGB VIII. Er berät über die Aufnahme von Mitgliedern in den Lübecker Jugendring e.V. Über jede Beiratssitzung ist ein Protokoll zu führen und von dem_der Vorsitzenden und von dem_der Protokollführer_In zu unterschreiben. Den Mitgliedsorganisationen ist auf Antrag Einsicht in die Protokolle zu gewähren.
Mitglieder des Beirats
- Filip Krubeck,
- Allan Pluschkell,
- Pito Bernet,
- Siegfried Tolksdorf,
- Florian Blöß,
- Sergej Enns,
- Bernhard Witte,
- Colin Bajer
- Julia Rasche,
- Moritz Griepentrog,
- Sebastian Kressin,
- Stephanie Petersen (Hansestadt Lübeck Bereich Jugendarbeit beratendes Mitglied)
Auf Beschluss des Beirates werden regelmäßig eingeladen:
- Christiane Möller (Beauftragte der Hansestadt Lübeck für Kinder- und Jugendbeteiligung,
- ein:e Vertreter:in des Stadtschülerparlamentes,
- weitere Interessierte aus den Jugendverbänden.
Die Beiratssitzungen sind verbandsöffentlich, jede:r Vertreter:in eines Mitgliedvereins kann daran teilnehmen.